Heute, am 05.06.2018 hat der EuGH ein Urteil gesprochen, welches weitreichende Folgen haben könnte. Kurz zusammengefasst ging es um einen Streit zwischen der Datenschutzaufsichtsbehörde in Kiel und der dortigen Wirtschaftsakademie bzgl. der Verantwortlichkeit für die Facebook-Fanpage.

Der EuGH hat nun entschieden, dass der Fanpage-Betreiber auch als Verantwortliche Stelle angesehen werden kann, u. a. weil bestimmte Konfigurationen vorgenommen und Daten der Besucher eingesehen werden können. Da aber auch Facebook Daten erhebt – und wie wir wissen nicht zu knapp – stellt sich jetzt die Frage: Wer ist für was verantwortlich und welche Konsequenzen hat dies? So können Fanpage-Betreiber die Besucheranalyse von Facebook nicht deaktivieren und auch den Betroffenen-Rechten nicht nachkommen. Nachdem sich die Parteien seit Jahren (2011) um diese Fragestellung vor Gericht streiten dauert es vermutlich noch einige Zeit bis Klarheit über die Konsequenzen und die erforderlichen Maßnahmen herrscht.

Hinzu kommt, dass das bisherige Gesetz als Grundlage verwendet wurde und nicht die neuen Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Das relevanteste Fazit aus dem Urteil lautet wohl: „wenn man als Betreiber bei einem externen Dienst eine Präsenz hat, trägt man hierfür auch Verantwortung“. Das könnte gravierende Auswirkungen auf andere Plattformen wie z. B. YouTube (Google), Google+, etc. haben. Auch hier haben wir ein ähnliches Problem: wer dort präsent ist, kann i. d. R. nicht über die Datenerhebung auf der Plattform mit entscheiden; wäre nach diesem Urteil aber auch in der Verantwortung.

Zudem stellt sich die Frage, ob auch eine Verantwortlichkeit bei Portalen wie mobile.de, autoscout24.de usw. gegeben ist und wie die Betreiber von Präsenzen dort Ihrer Verantwortung nachkommen können.

Thomas Petrie, von der Bayerischen Aufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich empfiehlt den Behörden ihre Öffentlichkeitsarbeit in Sozialen Netzwerken kritisch zu überprüfen. Für Unternehmen bleibt den Nutzen und das Risiko einer etwaigen Abmahnung abzuwägen und dann zu entscheiden, ob die jeweilige Präsenz weiterhin aktiv bleiben soll. Nachdem aber die Kunden in der EU für Facebook, Google & Co. ein relevanter Markt sind, könnte es durchaus auch sein, dass die Anbieter auf das Urteil reagieren und entsprechende Funktionen integrieren.

Das Urteil finden Sie unter:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=202543&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=296736

Weitere Informationen unter:
https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1241-Betreiber-von-Facebook-Fanpages-tragen-Datenschutz-Verantwortung!.html