Ab Mai 2018 gelten neue Datenschutzvorschriften – sind Sie vorbereitet?

Ab Mai 2018 gelten die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes. Neben umfangreichen Dokumentationspflichten und steigenden Bußgeldern gewinnt auch die IT-Sicherheit weiter an Bedeutung.
Auch Autohäuser und Werkstätten, die nach neuem Bundesdatenschutzgesetz keinen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, z. B. weil weniger als 10 Personen personenbezogene Daten verarbeiten, müssen die neuen Datenschutzvorschriften einhalten.

Ziel des Seminars

Neben den wichtigsten Datenschutzgrundlagen zeigen wir Ihnen, wie Sie den Datenschutz im Autohaus eigenständig organisieren und dokumentieren. Und mithilfe der Mustervorlagen können Sie die Vorgaben einfach und schnell umsetzen. Erfahren Sie, warum ein guter und lebendiger Datenschutz im Autohaus mehr bringt als bedrucktes Papier.

Termine:

  • Frankfurt, Donnerstag, 26. April 2018
  • München-Parsdorf, Donnerstag, 03. Mai 2018
  • Hannover, Dienstag, 08. Mai 2018

Anmelden können Sie sich direkt über die AUTOHAUS Akademie. Den Flyer zu der Veranstaltung finden Sie hier.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung.